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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stagebox Riggingservice GmbH, Mörkenstrasse 4, 22767 Hamburg


§ 1 Geltungsbereich 


1.    Aufträge nimmt die STAGEBOX RIGGINGSERVICE GMBH [folgend Stagebox] nur zu den

nachstehenden Bedingungen an und führt sie nur danach aus. Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.


2.    Falls auf Wunsch des Kunden eine sogenannte Lastannahme von der Stagebox vorgenommen wurde, ist diese unverbindlich und in jedem Einzelfall von einer Qualifizierten Person (Dipl. Ing.) zu prüfen und ggf. abschließend zu berechnen. Für derartige Lastannahmen übernimmt die Stagebox keine Haftung.


3.    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige

Gericht.


§ 2 Angebote


1.    Die Angebote der Stagebox sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Stagebox zustande.


§ 3 Leistung


1.    Die Leistungen der Stagebox umfassen Riggingtechnische Arbeiten und SZP, sowie Vermietung von Veranstaltungs-Equipment. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform. 


2.    Die Stagebox ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen. Zwischen den Dritten und den Kunden kommt allein durch die Einschaltung kein Vertrag zustande.


§ 4 Preise


1.    Unsere Preise verstehen sich als Tagespauschalen.


2.    Die Vereinbarten Tagespauschalen gelten für eine maximale Arbeitszeit von 10 Std. inklusive Pausenzeiten. Bei Notwendigkeit von längerer Anwesenheit auf der Baustelle gilt jede angefangene Stunde mit einem zusätzlichen Zehntel der Tagespauschale als vereinbart.


3.    Fahrtzeiten zu/von Einsatzorten außerhalb Hamburgs gelten als Arbeitszeit und werden entsprechend berechnet.


4.    Reine An/Abfahrtstage (Reisetage) werden mit ½ Tagespauschale berechnet, Reisetage mit mehr als 6 Stunden Reisezeit (Überseeflüge etc.) werden mit einer vollen Tagespauschale berechnet.


5.    Fahrtkosten mit eigenem PKW werden Standard mit 0,30 €/Km berechnet. Flüge, Bahn etc. trägt allein der Auftraggeber.


6.    Die Preise für Mietmaterial verstehen sich soweit nicht anders vereinbart ab Übergabe/Rückgabe im Lager Hamburg. Falls eine Anlieferung/Abholung des Materials verabredet wurde ist diese Kostenpflichtig und wird in dem Angebot gesondert aufgeführt.


7.    Notwendige Übernachtungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Es kommen nur Einzelzimmer in Hotels mit eigener Dusche/WC (***) oder aufwärts in Frage.


8.    Für Verpflegung/Catering hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Bei Nichtvorhandensein und/oder Unzureichender Verpflegung werden die aktuell geltenden IHK-Verpflegungsmehraufwand-Pauschalen in

Rechnung gestellt.



§ 5 Pflichten 


1.    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen.

Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen-, und Beschallungspläne, Lastannahmen, Statische Berechnungen, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten.

Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des Zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung Sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder während der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die erteilten Informationen unzureichend sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen. 


2.    Sofern nichts anderes vereinbart, ist unser Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination (§ 6 BGV-A1) durchzuführen; für Schäden die darauf beruhen, dass der Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, haftet die Stagebox nicht. 


3.    Soweit Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, ist die Stagebox ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen.


9.    Der Auftraggeber ist verpflichtet, über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme der Arbeiten rechtzeitig zu informieren. Ebenso ist die Erstellung der Gefährdungsanalyse soweit erforderlich Aufgabe des Auftraggebers.


10.    Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand befinden, dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht. Dies entbindet die STAGEBOX nicht von den notwendigen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten sind dem Auftraggeber mitzuteilen.


11.    Wir führen alle Tätigkeiten, die unter den zu schließenden Vertrag fallen, ausschließlich auf der Grundlage der bestehenden Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV C1) aus. Wir sind nicht verpflichtet Material, das den genannten Vorschriften nicht genügt, zu verwenden. In diesem Falle sind wir berechtigt die Benutzung zu verweigern. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass wir unsere Arbeiten      auf der Grundlage der BGV C1 durchführen können. Wir arbeiten nach den aktuellen Standards der Veranstaltungswirtschaft.


12.    Die Stagebox verpflichtet sich, die Leistungen so weit wie möglich zu versichern und versichert zu halten und hafte nicht für Vermögensschäden und / oder entgangenen Gewinn, die über die Deckungssumme meiner Betriebshaftpflichtversicherung hinausgehen. Die Stagebox haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind. Für den Fall, dass ich aus von mir nicht zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert bin, ist unser Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche unseres Auftraggebers sind soweit rechtlich möglich – für diesen Fall ausgeschlossen.


13.    Die Stagebox verpflichtet sich, erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter       

bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen.

Erteilte Informationen werden vertraulich behandelt, auch nach Erledigung des Einzelauftrages. Ebenso ist es dem Auftraggeber, wenn nicht anders vereinbart untersagt Dokumente oder Unterlagen (CAD Zeichnungen Symbole, Berechnungen etc.) für andere Projekte/Baustellen und/oder Aufträge zu Verwenden.


§ 6 Stornierung


1.    Bei Aufträgen, die innerhalb von 10 Tagen vor Vereinbartem Arbeitsbeginn storniert werden, behält sich die STAGEBOX vor eine Ausfall Pauschale in Höhe von 50% der Vereinbarten Rechnungssumme zu Erheben. Bei Stornierung innerhalb von 5 Tagen vor vereinbartem Arbeitsbeginn werden 100% der Rechnungssumme fällig. 


§ 7 Mietmaterial


1.    Die Preise für Mietmaterial verstehen sich als Tagespauschalen und beginnen, so weit nicht anders verabredet, mit dem Tag der Abholung im Lager und enden mit dem Tag der Rückgabe im Lager Hamburg. Anlieferung und Abholung sind kostenpflichtig und werden in dem Angebot gesondert ausgewiesen. 


2.    Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist uns auf Verlangen nachzuweisen.


3.    Hat der Kunde die Mietsache nicht versichert, haftet der Kunde für alle Schäden, insbesondere auch für den Transport(mittel)Unfall, Diebstahl, Stromschäden sowie Bedienerfehler seiner Erfüllungsgehilfen. Wir sind berechtigt Schadensersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungs-/Wiederherstellungswertes des Beschädigten/defekten Material geltend zu machen.


4.    Der Kunde hat eventuelle Schäden an der Mietsache unverzüglich zu melden, die Rücknahme der Mietsache durch die Stagebox bestätigt nicht die Schadensfreiheit.


5.    Der Kunde hat die Mietsache nur von qualifiziertem Personal und entsprechend der Bedienungsanleitung bedienen und nicht missbräuchlich benutzen zu lassen. Instruktionen des Herstellers und Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. Für sämtliche Schäden an der Mietsache durch Nichtbeachtung der Vorschriften bzw. der Instruktionen haftet der Kunde uneingeschränkt.


§ 8 Zahlungsbedingungen


1.    Die vereinbarte Vergütung inkl. Nebenkosten und der gesetzlichen Umsatzsteuer sind sofort und rein Netto bei Rechnungserhalt zu zahlen.

2.    Bei nicht Termingerechter Zahlung des Kunden ist die Stagebox berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank, jedoch mindestens 12% p.a. je angefangenen Monat in Ansatz zu bringen.